EU-Wasser-Rahmenrichtlinie - Anhörung zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie ist am 22.12.2000 in Kraft getreten und seit 2003 in baden-württembergisches Wasserrecht umgesetzt. Nach einer umfangreichen Bestandsaufnahme der Gewässersituation, wurden nun Bewirtschaftungspläne incl. Maßnahmenprogramme erarbeitet, die als Entwürfe bis Mitte bzw. Ende Juni zur öffentlichen Anhörung und Abstimmung veröffentlicht wurden.
Die Bewirtschaftungspläne für die Bearbeitungsgebiete enthalten sowohl die konkreten Umweltziele, als auch die Maßnahmen zur Beseitigung der gefundenen Defizite. Wesentlicher Schwerpunkt des darin enthaltenen Maßnahmenprogramms ist die Verbesserung der Durchgängigkeit für Fische und begleitende gewässerökologische Maßnahmen, wie z. B. die Renaturierung von Flussabschnitten. Weiterhin sind abwassertechnische Maßnahmen zur Verringerung der stofflichen Gewässerbelastungen und landwirtschaftliche Maßnahmen zur Verringerung der Einträge von Nährstoffen und Pflanzenschutzmittel in die Oberflächengewässer und das Grundwasser erarbeitet worden.
Unternehmen, deren Betriebe an Flüsse angrenzen oder in deren Nähe liegen, sollten sich anhand der im Internet eingestellten Begleitdokumentation über die jeweilige Betroffenheit informieren und sich gegenüber den Regierungspräsidien äußern. Die IHK Nordschwarzwald wird die Planungen und das Verfahren weiterhin kritisch begleiten und die Interessen der Wirtschaft gegenüber den verantwortlichen Regierungspräsidien vertreten.
Die Bewirtschaftungspläne und die Maßnahmenprogramme können unter http://wrrl.baden-wuerttemberg.de abgerufen werden. Für die Flüsse Enz, Nagold und Würm gibt es detaillierte Informationen auch unter http://www.rp-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1292048/#Neckar
Schriftliche Stellungnahmen (oder mündlich zur Niederschrift) zu den Bewirtschaftungsplänen inklusive Maßnahmenprogrammen und den Umweltberichten zur Strategischen Umweltprüfung konnten innerhalb von sechs Monaten (bis 22. Juni 2009) gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart (Regierungspräsidium Stuttgart, Ref. 52, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart; regina.merkle@rps.bwl.de ) als Flussgebietsbehörde abgegeben werden. Damit wir die Interessen der regionalen Wirtschaft gegenüber dem Regierungspräsidium zusätzlich gebündelt vertreten können, informieren Sie uns bitte über Ihre Stellungnahmen.
Im Rahmen der bis Ende Juni erfolgten Anhörung zu den veröffentlichten Bewirtschaftungsplänen hat sich die IHK Nordschwarzwald umfassend geäußert. Unsere Stellungnahmen zu den verschiedenen Flussgebietsabschnitten können Sie hier abrufen.
In den 2008 durchgeführten Informations- und Anhörungsrunden hat sich die IHK Nordschwarzwald im Interesse der wirtschaftlich orientierten Gewässernutzung geäußert. Unsere Stellungnahme vom 4. September 2008.
Hintergrund zur WRRL
Seit dem 22. Dezember 2000 hat die Europäische Union einheitliche Vorgaben für das Wasserrecht der Mitgliedsstaaten: die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Sie ist die gemeinsame Basis wasserwirtschaftlichen Handelns in den Staaten der EU und soll gewährleisten, dass Wasser als unverzichtbare Ressource in ganz Europa schonend und nachhaltig bewirtschaftet wird.Als zentrale Handlungsobjekte nennt die WRRL die Oberflächengewässer und das Grundwasser, für die bis 2015 der „gute Zustand“ bzw. bei erheblich veränderten und künstlichen Oberflächengewässern das „gute Potenzial“ erreicht werden soll. Oberflächengewässer und Grundwasser sollen geschützt, verbessert und saniert werden. Eine Verschlechterung des Zustands der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers ist zu verhindern.
Mit der WRRL werden die Schwerpunkte der Wasserwirtschaft von der bisher betrachteten Wasserqualität hin zur ökologisch definierten und damit auch ortsfesten (Oberflächen)- Gewässerqualität neu ausgerichtet. Maßstab für die Wasserqualität werden damit auch die Lebensbedingungen für die in der WRRL referenzierten Gewässerorganismen (wirbellose Gewässertiere, Algen, Wasserpflanzen, Fische), was insbesondere für das „Thema“ Fische eine beträchtliche Herausforderung darstellt. Dies ist ein Schritt zu einer flächendeckenden ökologischen Bewirtschaftung und somit zur Wiederherstellung ökologisch funktionsfähiger Räume.. Hiermit ist insbesondere eine funktionale Betrachtungsweise von Ökosystemen verbunden, die auch einzugsgebietsbezogene Darstellungen der Gewässerqualität erforderlich macht. Beim Grundwasser bleibt es bei der Betrachtung von Menge und chemisch definierter Qualität.
Die Umsetzung der WRRL in Baden-Württemberg erfolgt nach drei Prinzipien: Bewirtschaftbarkeit, Transparenz und Subsidiarität. Baden-Württemberg setzt von Anfang an auf die Abgrenzung von Wasserkörpern als bewirtschaftbare Räume, mit denen sich die Bevölkerung identifizieren kann. Dahinter steht auch die Überzeugung, dass bei der Auswahl von Maßnahmen es möglich sein muss, auf die vielfältigen Rahmenbedingungen an den Gewässern in einem dicht besiedelten Land zu reagieren. Baden-Württemberg setzt auf umfassende Information und Transparenz bei der Planung von Maßnahmen.
In vielerlei Hinsicht kann Baden-Württemberg bei der Umsetzung der WRRL auf die traditionelle Wasserwirtschaft mit ihren Erfolgen und Erfahrungen aufbauen. Zu nennen sind hier die weitgehende Sanierung der Gewässer durch den konsequenten Ausbau der Abwasserreinigung und der Einsatz von Agrarumweltprogrammen - wie SchALVO und MEKA – zur Reduzierung der diffusen Belastungen des Grundwassers und der Flüsse, Bäche und Seen aus der Landwirtschaft. An Bodensee, Rhein und Donau kann angeknüpft werden an die z.T. jahrzehntelange gute Zusammenarbeit in den bereits bestehenden Flussgebietskommissionen – der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB), der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) und der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau (IKSD).
Die WRRL stellt auch die Bundesrepublik Deutschland vor neue Herausforderungen. Das´folgt aus der ökologischen Ausrichtung der WRRL. Aufgrund des einzugsgebietsbezogenen Ansatzes und vor allem auch aufgrund des fachlich integrativen Ansatzes der WRRL sind umfangreiche Abstimmungen mit Interessen der kleinen und großen Wasserkraft, Industrie, Schifffahrt, Landwirtschaft, Fischerei, Denkmalschutz, Naturschutz auf Verwaltungs- als auch auf Verbandsebene sowie auch mit den Nachbarländern und -staaten erforderlich. Weiterhin sind neue Wege zur Beteiligung der Öffentlichkeit zu beschreiten. Schließlich sind für die Erreichung der Ziele Fristen vorgegeben.






