Wasserrahmenrichtlinie: Umsetzung kommt mit Bewirtschaftungsplänen
Unternehmen sollten vor Ort Pläne genau prüfen
Pforzheim, Febraur 2009. Seit dem 22. Dezember 2008 ist die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht mehr allein eine Sache von Insidern aus Verwaltungen und betroffenen Organisationen. Ab diesem Termin nämlich kann bundesweit jeder interessierte Bürger und Unternehmer in die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme Einsicht nehmen ,die in den einzelnen Bundesländern in langwierigen Prozessen erarbeitet worden sind. In Baden-Württemberg beschritt das für die Umsetzung der WRRL zuständige Umweltministerium (UM) den Weg der umfassenden Beteiligung der Fachöffentlichkeit bei der Aufstellung des gewässerbezogenen Bewirtschaftungsplans.
Zur Erinnerung: Im Dezember 2000 trat in der Europäischen Union (EU) die Wasserrahmenrichtlinie in Kraft. Sie hat einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für den Gewässerschutz in Europa geschaffen. Vorderstes Ziel ist es, bis 2015 alle oberirdischen Gewässer und das Grundwasser in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu versetzen oder ein gutes ökologisches Potential für künstliche und erheblich veränderte Oberflächengewässer zu erreichen – unabhängig von regionalen oder politischen Grenzen. Hierzu mussten die Mitgliedstaaten zunächst die Zustände der Gewässer in jeder Flussgebietseinheit erfassen und beschreiben, eine Überprüfung der Umweltauswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf die Gewässer sowie eine wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen vornehmen. Aus der Erkenntnis heraus, dass in den meisten deutschen Flussgebieten gute Gewässerzustände im Sinne der Richtlinie nicht bestehen, sind nunmehr Bewirtschaftungsziele definiert und Maßnahmen zu deren Erreichung entwickelt worden.
Interessen der Unternehmen angemessen berücksichtigen
Die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg haben den WRRL-Umsetzungsprozess von Beginn an konstruktiv und zugleich kritisch in allen Regionen des Landes begleitet. Dies gilt auch für den Bewirtschaftungsplan, zu dessen Aufstellung zwei öffentliche Anhörungen durchgeführt worden sind. Diesen Dialogansatz der Landesregierung hat die Wirtschaft ausdrücklich begrüßt. Im Vordergrund des IHK-Engagements stand und steht die Sicherung und Entwicklungsfähigkeit der industriellen und gewerblichen Standorte in Gewässernähe. Dabei wird künftig besonderes Augenmerk darauf zu richten sein, dass es nicht zu unzumutbaren bzw. signifikanten Nutzungsbeschränkungen kommt. Vielmehr sollten Spielräume für existenzsichernde und wachstumsorientierte Investitionen belassen werden. Hinsichtlich geplanter behördlicher Vollzugsmaßnahmen muss bei Zielkonflikten eine transparente Abwägung der unterschiedlichen Interessen durch Einzelfallbeurteilung stattfinden.
Welche Auswirkungen könnte der Bewirtschaftungsplan konkret für Betriebe haben? Dazu lassen sich aus dem Blickwinkel der IHK vor allem folgende mögliche Beeinträchtigungen identifizieren:
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Auflagen für Querbauwerke
Um die Durchgängigkeit der Gewässer zu erhöhen und Schutzmaßnahmen für Fische zu treffen, werden die Auflagen für Querbauwerke, wie Wehre oder Wasserkraftwerke, verschärft (zum Beispiel Einbau von Fischtreppen). Die Zulassung neuer Wasserkraftwerke wird nur noch in Ausnahmefällen möglich sein; das wäre mit Blick auf die Klimaschutzziele des Landes besonders nachteilig.
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Bauverbote
Damit Oberflächengewässer einen „natürlichen“ oder „naturnahen“ Zustand erreichen,könnten etwa betriebliche Neubauten in der Nähe von Gewässern untersagt oder nur mit strengen Auflagen genehmigt werden. Selbst an erheblich veränderten Gewässerabschnitten sind Beschränkungen der gewerblichen Tätigkeit durch die Bewirtschaftungsplanung nicht auszuschließen.
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Einleitverbote
Da bezüglich der biologischen und chemischen Wassergüte hochgesteckte Ziele verfolgt werden, dürfte die Einleitung bestimmter Stoffe noch stärker beschränkt oder grundsätzlich verboten werden. In den Fokus der Öffentlichkeit rücken seit einiger Zeit Spurenstoffe wie PFT, Komplexbildner, Medikamentenrückstände und Kontrastmittel. Soweit Unternehmen als Einleiter in Betracht kommen, kann die Behörde Maßnahmen anordnen, auch wenn es für die jeweiligen Stoffe keine verbindlichen Grenzwerte gibt und gesundheitliche Gefahren nicht hinreichend belegbar sind.
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Langwierige Genehmigungsverfahren
Bei der Genehmigung der betrieblichen Nutzung von Gewässern und Uferbereichen könnten noch strengere und detailliertere Bewertungskriterien zur Anwendung kommen. Dies würde zu deutlich längeren und für die Unternehmen aufwändigeren Verfahren führen sowie die Planungssicherheit verringern.
Dialog pflegen, Argumente abwägen
Angesichts der Bandbreite an denkbaren Auswirkungen adressiert die Wirtschaft einige Kernforderungen an Politik und Verwaltung. Das berechtigte Anliegen, den Zustand der Gewässer EU-weit zu verbessern und für eine nachhaltige Wasserwirtschaft zu sorgen, darf nicht dazu verleiten, die Unternehmen in unzumutbarer Weise bürokratisch und finanziell zu belasten. Vielmehr sind die unterschiedlichen Belange der Umwelt, des Gemeinwohls und der wirtschaftlichen Entwicklung im Zuge der weiteren Diskussion um die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme in Einklang zu bringen.
Die IHK Nordschwarzwald wird am weiteren politischen Gestaltungsprozess mit Vorschlägen und Kritiken aktiv mitwirken. Vor dem Festschreiben konkreter Maßnahmen ist sorgfältig zu prüfen, in welchem Verhältnis technischer, finanzieller und bürokratischer Aufwand zum ökologischen Nutzen steht. Nur jene Maßnahmen, mit denen die vorgegebenen Ziele unter vertretbaren Kosten erreicht werden können, sind sinnvoll.
Der gemeinsame Dialog sollte darauf gerichtet sein, auf kommunaler Ebene Kooperationen mit der Wirtschaft zu vereinbaren. In der Vergangenheit haben viele Firmen im Interesse ihrer Standortsicherung freiwillig weitreichende umweltrelevante Aktivitäten realisiert. Die verschiedentlich signalisierte Bereitschaft, auch künftig im Gewässerschutz Verantwortung zu tragen, spricht für eine Priorisierung kooperativer Modelle gegenüber ordnungsbehördlichem Vollziehen.
Es ist inzwischen absehbar, dass das ehrgeizige Ziel der WRRL, einen guten Zustand für alle oder zumindest für den Großteil der europäischen Flussgebiete bis 2015 zu erreichen, keinesfalls zu verwirklichen ist. Eine Vielzahl der geplanten Maßnahmen wird erst auf mittlere Sicht ihre Wirkung entfalten. Deshalb ist vom Instrument der Fristverlängerung offensiv Gebrauch zu machen.
Im Rahmen der bis Ende Juni erfolgten Anhörung zu den veröffentlichten Bewirtschaftungsplänen hat sich die IHK Nordschwarzwald umfassend geäußert. Unsere Stellungnahmen zu den verschiedenen Flussgebietsabschnitten können Sie hier abrufen.
Text: Dr. Wolfgang Willmann und IHK Nordschwarzwald
Die Bewirtschaftungspläne und die Maßnahmenprogramme zur weiteren Umsetzung der WRRL in Baden-Württemberg können über die zentrale WRRL-Plattform des Landes http://wrrl.baden-wuerttemberg.de aufgerufen werden. Bis Ende Juni 2009 bestand für betroffene Unternehmen die Möglichkeit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen.
In den nächsten Jahren sollen die einzelnen Maßnahmen im Rahmen einzelner konkreter Rechtsverfahren (z.B. wasserrechtliche Genehmigungen) verbindlich Angeordnet und umgesetzt werden. Im Zuge dieser Verfahren wird dann auch darüber entschieden, ob und welche Kosten der Anlagenbetreiber zu tragen hat.
Als Auskunftgeber und Berater steht Ihnen Ihre IHK gerne zur Verfügung. Ansprechpartner ist Markus Wexel, Tel.: 07231 201-160, E-Mail: wexel@pforzheim.ihk.de






