Stellungnahmen der IHK Nordschwarzwald zu den Bewirtschaftungsplänen im Rahmen der EG-Wasserrahmenrichtline
Pforzheim, 2009-06-22. In unseren Stellungnahmen haben wir beklagt, dass die Bewirtschaftungspläne als Basis für eine substanzielle Auseinandersetzung mit den Maßnahmenprogrammen äußerst diffus sind und jeden konkreten Ansatz vermissen lassen. Gewässernutzer und Anrainer können auch weiterhin nicht feststellen, ob sie überhaupt betroffen sein werden, geschweige denn, in welchem Umfang und Ausmaß.
Wir haben daher die vorgelegten Maßnahmen hinsichtlich ihrer zwingenden Notwendigkeit und ihrer Verhältnismäßigkeit grundsätzlich in Frage gestellt.
Weiterhin haben wir angesprochen:
- dass ein Bewirtschaftungsplan vorgelegt wird, ohne dass die Untersuchungen zur Fischdurchgängigkeit abgeschlossen sind,
- dass die Betroffenen keine konkreten Informationen über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen bekommen,
- dass die Informationen für den Laien verständlich und vom Umfang überschaubar gehalten sein müssen,
- dass eine Abwägung zwischen dem Gemeinwohl und der wirtschaftlichen Entwicklungsfähigkeit der Anlagen im Bewirtschaftungsplan nicht erkennbar ist,
- dass die Anforderungen im Bewirtschaftungsplan nicht im Widerspruch zu bestehenden wasserrechtlichen Genehmigungen stehen dürfen,
- dass die Frage der Kostenübernahme unklar ist,
- dass die betrieblichen Zwecken dienenden Gewässernutzungen weiterhin möglich sind und keine unzumutbaren Nutzungsbeschränkungen erfolgen,
- dass freiwilligen Vereinbarungen und Kooperationen der Vorzug zu geben ist und die Behörden individuell über Fördermöglichkeiten informieren und hierzu Beratung und Unterstützung anbieten sollen.
Insgesamt haben wir fast gleichlautende Stellungnahmen bei den Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart abgegeben.






